Kinderschutzkonzept
Im Schuljahr 2016/2017 hat die Schule am Nordpark ein Kinderschutzkonzept entwickelt, welches im Schuljahr 2017/2018 angewendet wird. Im Kinderschutzkonzept werden Vereinbarungen getroffen, um unsere Schülerinnen und Schüler vor unterschiedlichen Gefährdungen im familiären Umfeld aber auch in unserer Einrichtung zu schützen.
Das Kinderschutzkonzept wurde gemeinsam von Lehrkräften, IntegrationshelferInnen, TherapeutInnen, Eltern sowie dem Fahrdienst entwickelt.
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Kinderschutz-Konzept der Schule am Nordpark
1. Leitbild
Die Schule am Nordpark ist dem Kinderschutz im besonderen Maß verpflichtet, da unsere Schülerschaft aufgrund von geistiger Behinderung dem Risiko in besonderem Maß ausgesetzt ist, Opfer von sexueller, körperlicher und emotionaler Gewalt zu werden.
Es ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit, den Schülerinnen und Schülern einen angemessenen Umgang von Nähe und Distanz zu vermitteln.
Da eine Gefahr besteht, dass die Institution Schule von potentiellen Tätern als Arbeitsplatz ausgesucht wird, ist es uns wichtig für das Thema zu sensibilisieren.
Aus diesem Grund wurde ein Kinderschutzkonzept entwickelt, zu dessen Einhaltung sich alle LehrerInnen und sonstigen MitarbeiterInnen unserer Schule verpflichten. Es soll die Gefahr für unsere SchülerInnen minimieren, Opfer von Gewalt zu werden.
Unter Kinderschutz verstehen wir:
- Hilfe zur Selbsthilfe
- Kinder stärken - ein Nein akzeptieren
- Ein respektvoller, wertschätzender Umgang mit SuS; ungeachtet der Schwere ihrer Behinderung
Ø Dazu gehören: Sprache, Pflege, Konfliktsituationen
- Angemessene Kleidung
- Selbstkritische Haltung der Lehrkräfte und Mitarbeiter
- Achtsamkeit
- Kritische Rückmeldung
- Austausch untereinander (in Bezug auf alle!)
- Standards und eindeutige Regelungen für Abläufe
Wie wird das Thema im Bewusstsein gehalten?
Das Kinderschutzkonzept ist regelmäßig Gegenstand von allen schulischen Gremien und wird in Gesprächen mit Kooperationspartnern thematisiert und bei Bedarf weiter entwickelt.
Es wird ins Schulprogramm aufgenommen und im Sinne einer Selbstverpflichtung von allen LehrerInnen und MitarbeiterInnen regelmäßig zu Schuljahresbeginn bzw. bei Beschäftigungsbeginn an der Schule unterschrieben und eingehalten.
Alle im oder für das Schulsystem beschäftigten Mitarbeiter/innen verpflichten sich zudem keinerlei Geschenke an einzelne Kinder zu machen.
2. Verhaltensweisen in verschiedenen Situationen:
2.1 Sprachgebrauch
· Sachlich korrekt
· Wertfrei
· Respektvoll
· Erwachsene als Vorbild für SuS
· Vermittlung von sachlich richtiger Bezeichnung von Körperteilen (z.B. Penis / Scheide) schon im Grundstufenalter
· Benutzung von sachlich richtiger Bezeichnung von Körperteilen (z.B. Penis / Scheide) insbes. in Pflegesituationen (wenn notwendig)
· Nicht „abfällig“ über SuS in deren Gegenwart und in Gegenwart dritter Personen sprechen
· Nicht-sprechende SuS oder solche, die in der Sprache eingeschränkt sind, sollen bestmöglich in ihrer Kommunikation unterstützt werden, so dass auch diese ihre Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich kommunizieren können
2.2 Umkleide
· Für den normalen Sportunterricht können die Umkleiden so genutzt werden wie bisher
· Die Türe in den „Gang“ ist verschlossen, oder es wird eine Ampel angebracht
· Betreten wird die Sporthalle durch die große grüne Glastür.
· Für den Judounterricht müssen sich die Jungen in ihren Klassen (entweder alleine, im Nebenraum oder in extra-Räumen) umziehen die Mädchen können weiterhin den Vorraum der Bühne benutzen
· Wenn jmd. in den Medienraum, oder die Requisite muss, muss derjenige vorher klopfen und notfalls warten
· In der Grund- und Mittelstufe soll auf eine gleichgeschlechtliche Aufsicht in Umkleidesituationen geachtet werden. Ab der Hauptstufe ist eine gleichgeschlechtliche Aufsicht in Umkleidesituationen verpflichtend.
2.3 Einzelsituationen
· Grundsätzlich sollen die SuS nicht auf dem Schoß eines Erwachsenen sitzen
· Grundsätzlich sollen die SuS nicht von Erwachsenen umarmt werden bzw. körperliche Zuwendungen ausgetauscht werden
· Den SuS soll ein angemessenes Nähe-/Distanzverhalten beigebracht werden à Körperlichkeiten sind auf ein notwendiges Maß zu reduzieren
· Die SuS sollen unterstützt werden, selbständig zu arbeiten
· Umarmungen, die bewusst aus pädagogischen Gründen stattfinden, sollen weiterhin erlaubt sein, jedoch nach Möglichkeit auf ein Minimum reduziert werden und sprachlich begleitet werden
· Grundsätzlich gilt, dass eine Umarmung ausschließlich auf Initiative des Kindes erfolgen darf und durch den Erwachsenen sprachlich begleitet werden muss
2.4 Pflegesituationen
· Die Pflegebäder sollen nicht abgeschlossen werden, durch das „Besetzt-Schild“ wird signalisiert, dass das Pflegebad besetzt ist. (Bitte dies nach der Benutzung frei geben)
· Die SuS haben ein Recht auf regelmäßige Toilettengänge
· Der Ablauf der Pflege wird verbal begleitet
· Die SuS sollen in ihrer Selbständigkeit gefördert werden (Hilfe zur Selbsthilfe)
· Die SuS, die es benötigen, erhalten die Möglichkeit mit einer Symbolkarte das Bedürfnis des Toilettengangs anzuzeigen
· Auffälligkeiten bei den SuS, wie beispielsweise Veränderungen im Verhalten oder Verletzungen, sind dem Lehrpersonal zu melden.
· UK- Kinder sollen praktikable Kommunikationsmöglichkeiten auf der Toilette erhalten, um auch in Pflegesituationen kommunizieren zu können
· Die „Klo-Ampeln“ sollen mit den SuS thematisiert werden, damit diese auch bedacht werden
· Die SuS sollen nach Möglichkeit wählen dürfen, mit wem sie die Pflege-/Toilettensituationen verbringen wollen
· „Situationen und Abläufe“ sollen nach den „festgelegten Standards“ regelmäßig von Kolleginnen und Kollegen überprüft werden
è Regelmäßige Begleitung der Intis bei der Pflege
2.5 Therapiesituationen
· Alle SuS werden wertgeschätzt
· Bei allen SuS, auch bei den nichtsprechenden SuS, findet eine wertschätzende, alters- und behinderungsadäquate Ansprache statt
· Die SuS erhalten keine Geschenke / Süßigkeiten, insbesondere nicht einzelne SuS. Ausnahmen für Alle, z.B. vor Sommerferien oder Weihnachten, sind erlaubt
· Körperkontakt soll auf notwendige Berührungen beschränkt bleiben. Insbesondere bei der Physiotherapie soll wegen des häufig hohen Körperkontakts die besondere Sensibilität der Tätigkeit im Hinblick auf den Kinderschutz verdeutlicht werden
· Therapeutische Übungen, bei denen es zu Körperkontakt zwischen Therapeuten und SuS kommt werden durch die Therapeuten verbal begleitet, um die Sinnhaftigkeit des Körperkontakts für die Durchführung der Übung zu erklären
· Die Tür des Therapieraums darf während der Behandlung nicht abgeschlossen sein
2.6 Beförderung durch den Fahrdienst
· Alle SuS werden wertgeschätzt
· Bei allen SuS, auch bei den nichtsprechenden SuS, findet eine wertschätzende, alters- und behinderungsadäquate Ansprache statt
· Alle SuS werden beim Einstieg / beim Ausstieg / beim Anschnallen / beim Abschnallen so unterstützt, wie man selber in der Rolle der SuS unterstützt werden möchte
· Der Einstieg / der Ausstieg / das Anschnallen / das Abschnallen erfolgt ohne Anwendung von Zwang, weder physisch noch psychisch
· Die Fahrerinnen und Fahrer sind angewiesen keine Süßigkeiten an die Kinder und Jugendlichen auszugeben. Dies geschieht auch aus Sicherheitsgründen, damit kein Verschlucken / Ersticken im Falle einer plötzlichen Bremsung oder eines Aufpralls erfolgt
· Die SuS erhalten keine Geschenke, insbesondere nicht einzelne SuS. Ausnahmen für Alle, z.B. vor Sommerferien oder Weihnachten, sind erlaubt
· Körperkontakt, z.B. beim Anschnallen, soll auf notwendige Berührungen beschränkt bleiben und sprachlich begleitet werden
· Die SuS sprechen die Fahrerinnen und Fahrer mit dem Nachnamen an.
2.7 Schulübernachtung und Klassenfahrt
· Es sollen, wenn möglich, keine Erwachsenen mit SuS in einem Zimmer schlafen
· Die SuS sollen in gleichgeschlechtlichen Zimmern schlafen
· Die SuS haben ein Anrecht auf Privatsphäre (Anklopfen)
· Die Zimmer werden nicht abgeschlossen
· SuS die sich nicht alleine anziehen können werden (verbal) angeleitet à Hilfe zur Selbsthilfe
· Bei Pflege siehe Punkt 2.4
3. Prävention: Kinder stark machen
Sexualpädagogische Prävention:
- Umsetzung von sexualkundlichen Themen im Rahmen von Unterricht, evtl. auch in Form von Projektwochen (Inhalte siehe Curriculum Sachunterricht)
- Umgang mit Privatsphäre im Schulalltag üben
- Besetzt/Frei- Zeichen an allen Toiletten und Pflegebädern
- Informationen für Eltern in Absprache mit der Schulpflegschaft
- im Zusammenhang mit dem Medienkonzept: SuS zum Umgang mit Internet, Facebook usw. immer wieder sensibilisieren
- Theaterprojekt „Click it“ (BPS)
- Nähe-/Distanzverhalten SuS – SuS
-
Ausblick
- alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Schule am Nordpark werden über das vorliegende Konzept zum Kinderschutz informiert und setzen es um
- Part- Konzept installieren (wird von der Schule am Nordpark, Neuss bereits realisiert)
- Angebote zum Coolnesstraining bzw. Selbstbehauptungstraining etablieren bzw. erweitern, auch für jüngere Schülerinnen und Schüler
- Regelmäßige Evaluation und Weiterentwicklung der präventiven Maßnahmen
- Konkretisierung der sexualpädagogischen Prävention
4. Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
4.1 Beobachtungen und Dokumentation
4.1.1 Indikatoren für Kindeswohlgefährdung
4.1.2 Dokumentation
Dokumentationsbogen – siehe Anlage
Legende zum Dokumentationsbogen:
Körperliche Ebene:
Körperhygiene:
- Haare (fettig/ungewaschen, werden nicht geschnitten, LÄUSE!?)
- Finger-/Fußnägel (zu lang, verschmutzt)
- Geruch (vermehrter Schweiß-, Uringeruch, Pilzgeruch)
- Hautirritationen; unversorgte Wunden
- Zahnpflege (verstärkter Mundgeruch, starker Belag auf den Zähnen, Karies)
Kleidung:
- kaputt
- nicht witterungsgerecht
- nicht passend (falsche Größe)
- wird nicht gewechselt
- stark riechend (Nikotin, Schweiß, oder z.B. Katzenurin)
Versorgung:
- Geld (Klassengeld & Essensgeld, Ausflüge) wird selten/nur nach mehrmaliger Aufforderung bezahlt
- Turn-/ Schwimmsachen (oft nicht dabei, unpassend)
- Mitteilungsheft (fehlt ganz oder häufig)
- Kommunikation über das Mitteilungsheft (es wird nicht darauf reagiert)
- Einhalten von Absprachen (werden nicht/selten/wenig eingehalten)
- Medikamente/medizinische Versorgung (Medikamentenverordnung/Medikamente fehlen)
- Schulsachen/Schulranzen, etc. (fehlen, kaputt, verschmutzt, übel riechend)
- Pflege- und Hilfsmittel (fehlen, muss häufig daran erinnert werden)
- Windeln (fehlen, muss häufig daran erinnert werden)
- Brille, Hörgerät, Talker (fehlen häufig oder sind defekt und werden nicht erneuert)
Grundversorgung:
- Übermüdung
- krank (häufig wegen Erkrankung zu Hause bzw. kommt krank zur Schule)
- hungrig
Sichtbare Verletzungen:
- Hämatome (= blaue Flecken)
- Verbrennungen/Verbrühungen
- Schnittverletzungen
Sozial-emotionale Ebene:
- auffällige Unruhe (mehr als sonst)
- apathisch, traurig
- aggressives Verhalten (Fremd- /Autoaggression)
- verängstigt, schreckhaft
- verbal, motorisch schlechtere Eigensteuerung
- Distanzlosigkeit
- Stereotypien
- sexualisiertes Verhalten
- extrem schamhaft/extrem sexualisiert
- weglaufen, Weigerung, nach Hause zu gehen